Jahresabschlüsse und Haushaltspläne
Der Haushaltsplan und die Jahresrechnung wird alljährlich durch die Beschlussfassung nach §61 und §62 unserer Innungssatzung von unseren Vollmitgliedern genehmigt. Eine Ausfertigung der Pläne und Abschlüsse ist von der Geschäftsstelle (nach der Rechnungsprüfung gemäß § 42 unserer Innungssatzung) bei der Handwerkskammer einzureichen, und bedarf nach der HwO derer Zustimmung.
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